Allgemeine Geschäftsbedingungen

Contempo Personal GmbH
Rehlingstr. 6e
79100 Freiburg i. Br.
Tel. 07 61 590 13 0
fax: 07 61 - 590 13-13
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Durch die Annahme eines Auftrages unsererseits entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen den Mitarbeitern von Contempo und dem Auftraggeber. Das Direktions- und Weisungsrecht obliegt Contempo. Dem Auftraggeber obliegen vor allem die Erteilung der Arbeitsanweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführung sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Schutzausrüstungen, die über Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe hinausgehen, werden vom Auftraggeber gestellt. Die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mitarbeiter werden entsprechend dem Anforderungsprofil und der vom Auftraggeber beschriebenen Tätigkeit ausgewählt. Sollte der Mitarbeiter wider Erwarten den Vorstellungen nicht entsprechen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach vorheriger Rücksprache mit Contempo, innerhalb des ersten Arbeitstages den Mitarbeiter zurückzuschicken. In diesem Fall werden keine Kosten berechnet. Nimmt der Zeitarbeitnehmer seine Arbeit nicht auf oder setzt er sie nicht fort, ist Contempo bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies unter den gegebenen Umständen nicht möglich, wird Contempo von der Überlassungspflicht befreit. Contempo Mitarbeiter sind vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Auftraggeber verpflichtet. Contempo Rechnungen sind ohne Abzug sofort zu begleichen. Contempo Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Contempo Verrechnungssätze verstehen sich netto. Zusätzlich wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben. Arbeitsstunden die über die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag definierte, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, werden mit den entsprechenden Zuschlägen in Rechnung gestellt. Bei einer Beschäftigung von weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche, erfolgt eine tägliche Überstundenberechnung nach der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit. Die vereinbarten Stundensätze basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und tariflichen Bestimmungen und Vergütungen. Sollten sich diese verändern, behält sich Contempo eine entsprechende Angleichung der Stundenverrechnungssätze vor. Die Tätigkeitsnachweise des Zeitarbeitnehmers sind nach Vorlage von einer zeichnungsberechtigten Person des Auftragsgebers zu unterzeichnen, nach Möglichkeit zum Ende jeder Kalenderwoche und sofort bei Beendigung des Einsatzes. Wird nichts gesondert vereinbart gelten folgende Zuschläge: Gruppe A (Schichtzuschläge) Nachtschicht: 25% (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) Gruppe B (andere Zuschläge) Überstunden: 25% (ab der 41. Wochenstunde) Sonntagsstunden: 50% Feiertagsstunden: 100% Der Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von fünf Werktagen gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie gegenüber Contempo ausgesprochen wird.

Sie ist unwirksam, wenn sie nur dem Zeitarbeitnehmer gegenüber ausgesprochen wird. Geht der Entleiher mit einem Zeitarbeitnehmer der Contempo während eines bestehenden Überlassungsverhältnisses oder unmittelbar im Anschluss an ein Überlassungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ein, so ist die Contempo dazu berechtigt, ein Vermittlungshonorar von 15% des Jahreseinkommens des vermittelten Arbeitnehmers zu berechnen. Das Honorar reduziert sich um je 1/9 pro Überlassungsmonat in der Zeitarbeit. Das jeweilige Honorar ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Entleiher und dem Zeitarbeitnehmer. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Einstellungen nach dem neunten Überlassungsmonat wird kein Honorar berechnet. Der Auftraggeber hat sicherzustellen und zu überwachen, dass am Beschäftigungsort des Zeitarbeitnehmers die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden, und die Einrichtungen und Maßnahmen der "Ersten Hilfe" gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Zeitarbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über die besonderen Gefahren der zu verrichtenden Tätigkeit sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren. Der Auftraggeber darf dem Zeitarbeitnehmer nur solche Tätigkeiten zuweisen, die zum vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich gehören.Der Kunde versichert, dass er Mehrarbeit nur anordnet und dulden wird, soweit dies für seinen Betrieb nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist. Eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehrarbeit ist vom Kunden zu beschaffen. Der Kunde verpflichtet sich, außergewöhnliche Gründe zur Mehrarbeit dem Personaldienstleister unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass bei der Arbeit alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Die Haftung von Contempo für das Handeln der Zeitarbeitnehmer wird ausgeschlossen; desgleichen haftet Contempo nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Zeitarbeitnehmers. Sollte der Mitarbeiter von Contempo mit Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld oder anderen Wertsachen betraut werden, so wird von Contempo in keinem Falle eine Haftung übernommen. Der Auftraggeber kann gegen Contempo keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers Ansprüche gegen Contempo und deren Leiharbeitnehmer erheben, ist der Entleiher verpflichtet, Contempo und deren Zeitarbeitnehmer davon freizustellen. Das Duplikat des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages hat der Auftraggeber umgehend unterschrieben an Contempo zurück zu senden. Contempo ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Freiburg.
Freiburg, den 06.04.2018